Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den Hausarzt, wenn dieser nicht erreichbar ist, den Notarzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt; halten Sie hierfür den Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen bereit. Treten Sie sofort danach mit uns in Verbindung.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim veranlasst das Personal die Ausstellung der Todesbescheinigung. Wenden Sie sich, nachdem Sie vom Todesfall erfahren haben, direkt an uns unter der genannten Telefonnummer.
Sollte der gerufene Arzt die Polizei hinzuziehen, da ihm die Todesursache unklar ist, veranlasst die Polizei in der Regel eine Überführung zur Sicherstellung. Sie sind nicht an das überführende Unternehmen gebunden.
Bei Unfalltod wird in der Regel die verstorbene Person zunächst durch ein durch die Polizei beauftragtes Unternehmen in einen dem Unfallort nahe gelegenen Aufbahrungsraum überführt. Die Angehörigen werden in der Regel durch die zuständige Polizeidienststelle benachrichtigt. Bitte setzen Sie sich danach umgehend mit uns in Verbindung.