Dies können wir für Sie erledigen:
des Totenscheines im Krankenhaus oder beim Arzt
Wir beschaffen für Sie fehlende Unterlagen und halten diese bereit.
Wir übernehmen für Sie die Beurkundung des Todes am Standesamt. Zuständig
ist immer das Standesamt des Sterbeortes. Der Tod ist dem Standesamt binnen
24 Stunden nach Eintritt des Todes, spätestens jedoch am nächsten Werktag
anzuzeigen.
Hierfür benötigen wir folgende Dokumente:
Desweiteren melden wir den Tod der Krankenkasse. Bitte halten Sie die Versichertenkarte sowie einen evtl. vorhandenen Befreiungsausweis bereit.
Selbstverständlich beantragen wir auch Ihre Leistungsansprüche bei Lebensversicherungen und Sterbekassen. Hierzu benötigen wir neben einer Sterbeurkunde die Originalversicherungsscheine mit eventuellen Nachträgen.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind in dem Versicherungsvertrag geregelt. Wie alle anderen Versicherungen übernehmen wir in solchen Fällen auch die Mitteilung an die jeweilige Versicherungsgesellschaft.
Auch beantragen wir für Sie die Rentenvorschusszahlung (3 Monatsrenten) an Witwen oder Witwer bei dem zuständigen Rententräger. Die Witwenrente/Witwerrente muss beim Rentenversicherungsträger besonders beantragt werden.
Die pfarramtliche Sterbefallanzeige sowie die Beantragung von Bestattungsleistungen bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung, das Kündigen von Telefon, GEZ, Abonnements und die Vermittlung von Haushaltsauflösungen gehören zu unserem Leistungsangebot.